Die Corona-Maßnahmen sollen ab dem 01.04 2021 nicht mehr nur mit dem Inszidenzwert begründet werden können, sonder es müssen, laut einer neuen Gesetzesänderung, auch der R-Wert, sowie die Impflage und die Belastungslage des Gesundheitswesens mit berücksichtigt werden.
Diese Änderung gibt unseren Politikern 3 neue Variablen an die Hand, die sie nach belieben kombinieren können wenn sie den Lockdown verlängern wollen. Ausserdem können sie die Leute damit derart verwirren, daß wirklich niemand mehr versteht was vor sich geht.